Qualitätsbeauftragter Zahnarztpraxis
Fernlehrgang Qualitätsbeauftragter Zahnarztpraxis
Ein einrichtungseigenes QM-System eigenständig aufbauen können |
Lehrgangsinhalt
1. Erarbeitung von Grundlagen für das praxiseigene QM2. Inhalte der Fortbildung Qualitätsbeauftragte TÜV-Rheinland
3. Qualitätsmanagement für Zahnarztpraxen auf der Basis ISO EN DIN 9000 ff
4. Aufbau eines QM-Systems in einer Zahnarztpraxis
5. Erarbeitung von Grundlagen eines QM-Handbuchs
6. Gesetzliche Anforderungen an eine Zahnarztpraxis
7. Maßnahmen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
8. Hygieneanforderungen
9. Organisation der Auditierung und Zertifizierung
10.Gestaltung von Prozessen und Projekten
11. Präsentation und Motivation
ZFU-Zulassung zum Fernlehrgang Qualitätsbeauftragter Zahnarztpraxis: 7172507
Fernlehrgangs-Dauer: 7 Monate
Fernlehrgangs-Abschluß: Lehrgangszertifikat
Lehrgangsziel
Zu Ihren Aufgaben als Qualitätsbeauftragte (TÜV) gehört sowohl die Einführung und Begleitung eines QM-Systems als auch die ges amte Dokumentation der Verfahrens- und Arbeitsabläufe sowie die Erarbeitung und Kontrolle des Qualitätsmanagementhandbuchs. Sie erlangen in diesem Fernlehrgang die notwendigen Kenntnisse, die für die erfolgreiche Umsetzung eines Qualitätsmanagement-Systems in einem Unternehmen erforderlich sind.Sie kennen die Methoden des Qualitätsmanagements und der Präsentation und Moderation und wissen, wie Sie das Mitarbeiterteam eines Unternehmens und besonders einer Zahnarztpraxis von der Notwendigkeit des Qualitätsmanagements überzeugen können. Sie erlangen die Fähigkeiten, die Verantwortung für den Aufbau und die Pflege des QM-Systems zu übernehmen.
Sie können Ihre eigene QM-Software mitbringen und während des Lehrgangs bereits wichtige Grundlagen für Ihr praxisspezifisches QM-Handbuch entwickeln!
Voraussetzungen
Abgeschlossene Ausbildung als Zahnarzthelferin, Zahnmedizinische Fachangestellte, Arzthelferin, Medizinischer Fachangestellter. Nachweis einer 1-jährigen Tätigkeit nach abgeschlossener Ausbildung in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis. EDV-Kenntnisse.Ohne vorgenannte Voraussetzungen: Nachweis einer 4-jährigen Tätigket in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis, EDV-Kenntnisse