Bachelor Lebensmittelverfahrenstechnik
Fernlehrgang Bachelor Lebensmittelverfahrenstechnik
Unsere Lebensmittel sind ein wertvolles Gut als tägliche Energiequelle und zum Genuss gehören sie fest zu unserem Alltag. Umso wichtiger sind sichere Verfahren für die Verarbeitung von Rohstoffen zu genießbaren und nährstoffreichen Lebensmitteln. Genau damit beschäftigt sich ein eigener Teilbereich der Verfahrenstechnik. Und diese bietet auch in Zukunft attraktive und vielseitige Job-Aussichten. |
Lehrgangsinhalt
Mit dem Bachelor-Studium in Lebensmittelverfahrenstechnik profitieren Sie von einer interdisziplinären akademischen Ausbildung. Ihre Studienzeit gliedert sich in ein Grundlagen- und ein Kernstudium. Der Studiengang vermittelt Ihnen im Fernstudium umfassende mathematische, naturwissenschaftliche und ingenieurwissenschaftliche Grundlagenkenntnisse. Ergänzt wird dies mit Informatik sowie Businessmanagement und Führung. Durch mehrere Lernmodule erwerben Sie eine Bandbreite an Fachwissen aus der Lebensmittelverfahrenstechnik. Schließlich ermöglicht Ihnen das Studium eine Spezialisierung auf ein Fachgebiet. Zur Wahl stehen die drei Schwerpunktbereiche Produktion, Verfahrenstechnik plus oder Nachhaltigkeit. Sie erweitern ebenfalls Ihre überfachlichen Kompetenzen damit sind Sie für die Aufgaben des Managements gerüstet. Nicht zuletzt eröffnet Ihnen das Studium die Chance, Ihr erworbenes Wissen direkt praktisch einzusetzen.ZFU-Zulassung zum Fernlehrgang Bachelor Lebensmittelverfahrenstechnik: 159915
Fernlehrgangs-Dauer: 42 Monate
Fernlehrgangs-Abschluß: Bachelor of Engineering (B. Eng.)
Lehrgangsziel
Schaffen Sie die Voraussetzungen für unsere Ernährung der Bachelor in Lebensmittelverfahrenstechnik ebnet Ihnen den Weg. Experten mit modernen Führungskompetenzen haben sehr gute Aussichten auf anspruchsvolle Aufgaben. Gefragt sind sie in ganz verschiedenen Bereichen.Zulassungsvoraussetzungen
Sie haben die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die fachgebundene Hochschulreife.ODER
Sie haben die allgemeine oder fachgebundene Fachhochschulreife.
ODER
Sie haben eine vom Hessischen Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Hochschulzulassungsberechtigung (z. B. Meister und staatlich geprüfte Techniker).