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Zulassungsvoraussetzungen: Hauptschulabschluss* + Abschluss Berufsschule oder adäquater Abschluss + einschlägige Berufsausbildung + einschlägige Berufstätigkeit (1 Jahr) oder Hauptschulabschluss* + Abschluss Berufsschule oder adäquater Abschluss + einschlägige Berufstätigkeit (7 Jahre) oder Abschluss Sekundarstufe I (Realschulabschluss) + Abschluss Berufsschule oder adäquater Abschluss + einschlägige Berufsausbildung + einschlägige Berufstätigkeit (1 Jahr) oder Abschluss Sekundarstufe I (Realschulabschluss) + Abschluss Berufsschule oder adäquater Abschluss + einschlägige Berufstätigkeit (7 Jahre)
Wichtig! Alle diese Voraussetzungen müssen erst am Studienende bei der Anmeldung zur staatlichen Techniker-Prüfung vorliegen! * Liegt „nur“ ein Hauptschulabschluss vor, ist die Zulassung zur Staatlichen Technikerprüfung nicht möglich – auch trotz eventuell langer einschlägiger Berufspraxis!
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Sie erhalten Studienhefte, deren Inhalte speziell auf das berufsintegrierte Studium abgestimmt sind sowie interaktive Übungssoftware und –hardware.
Die vorgesehene Lehrgangsdauer beträgt im Regelfall 42 Monate (7 Semester). Sie sollten durchschnittlich 12 bis 15 Stunden pro Woche für das Lernen einplanen. Sie können aber auch schneller oder langsamer vorgehen. Die Betreuungsleistungen stehen Ihnen 21 Monate über die reguläre Lehrgangsdauer hinaus gebührenfrei zur Verfügung. Bei entsprechenden Vorkenntnissen können Sie selbstverständlich in ein höheres Semester einsteigen. Dementsprechend verkürzt sich Ihr Studium zeitlich und gebührenmäßig. An den Studienorten Nürnberg, Hamburg und Bremen findet regelmäßig Samstags-Unterricht statt, der ihr Fernstudium sinnvoll ergänzt. Dieser begleitende Fachunterricht ist freiwillig, sofern keine Pflicht-Klausuren anstehen. Während der gesetzlichen Schulferien findet kein Unterricht statt. Die Lehrgänge starten zweimal im Jahr, im April und im Oktober (Sommersemester: 01. April - 30. September, Wintersemester 01. Oktober - 31. März eines jeden Jahres). Sie können jedoch auf Wunsch auch schon vor den offiziellen Startterminen Ihr Studienmaterial erhalten. Somit können Sie eigentlich jederzeit mit Ihrem Fernstudium zu Hause beginnen. |
Nachdem Sie erfolgreich Ihren Lehrgang absolviert haben, können Sie die externe staatliche Technikerprüfung ablegen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie Ihr Technikerzeugnis und sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Technikerin“ / „Staatlich geprüfter Techniker“ zu führen. Je nach Wahl eines Zusatzmoduls erwerben Sie den staatlichen Technikerabschluss mit der Ausrichtung „Fachhochschulreife“ oder den staatlichen Technikerabschluss mit der Ausrichtung „Unternehmensführung und Existenzgründung“. Der Lehrgang ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und unter der Nummer 131604v zugelassen.
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